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Lizenzbedingungen
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Mit dem Erwerb des Programmpakets (nachfolgend als Software bezeichnet) räumt TW drei Software & Vertriebs GmbH (nachfolgend als Lizenzgeber bezeichnet) Ihnen das Recht (nachfolgend als Lizenz bezeichnet) ein, die Software unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
Lizenzbestimmungen
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§ 1 Gegenstand |
Gegenstand dieser Lizenzbestimmungen ist das Computerprogramm TablePlanner, Anwenderdokumentation als Online-Dokumentation sowie sonstiges zugehöriges Material in elektronischer Form, nachfolgend zusammenfassend als Software bezeichnet. Die Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz
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§ 2 Zusicherungen |
Der Lizenzgeber macht keinerlei Zusicherungen bezüglich Funktionstüchtigkeit, Fehlerfreiheit oder Verwendbarkeit von TablePlanner zu einem bestimmten Zweck.
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§ 3 Evaluierung |
Eine Testversion für maximal 30 Gäste je Event dürfen
Sie befristet und unverbindlich testen, um zu
überprüfen, ob es Ihre Arbeit unterstützt.
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§ 4 Nutzungslizenz |
Die Lizenz berechtigt zur Installation und zum Einsatz der Software an
einem Arbeitsplatz. Eine zeitgleiche Installation oder Nutzung auf mehr
als einer Hardware erfordert weitere Lizenzen.
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§ 5 Auslieferung |
TablePlanner wird in verschiedenen Versionen angeboten.
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§ 6 Lizenzregistrierung |
Der Lizenz-Schlüssel wird für den Lizenznehmer mit einem eigenen
Verfahren generiert und funktioniert nur für den Lizenznehmer. Eine
Weitergabe des Lizenz-Schlüssels ist nicht gestattet.
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§ 7 Weitergabe der Software |
Das Nutzungsrecht an der Software können Sie nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen. Die Vermietung und der Verleih der Software ist ausdrücklich untersagt.
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§ 8 Dekompilierung und Programmänderungen |
1. Die Dekompilierung sowie sonstige Arten der Rückerschließung
der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering)
einschließlich einer Programmänderung sind unzulässig.
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§ 9 Haftung |
1. Für Schäden und Folgeschäden, die durch den Einsatz
dieser Software entstehen, haftet der Lizenzgeber maximal bis zum Kaufpreises.
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§ 10 Schriftform |
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen, besondere, über die übliche Vertragsabwicklung hinausgehende Vereinbarungen sowie sonstige besondere Zusicherungen und Abmachungen dürfen von den Mitarbeitern des Lieferanten nicht erklärt werden. Sie sind nur nach einer schriftlichen Bestätigung durch den Lizenzgeber verbindlich.
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§ 11 Salvatorische Klausel |
Sofern eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam ist oder wird, oder sich darin eine Lücke befindet, tritt an ihre Stelle die gültige Bestimmung, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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§ 12 Gerichtsstand |
Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
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